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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Leistungen wie Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter (z.B. Künstler, Dienst Personal) zwischen dem Kunden und der FUTUN-LiYNAA VIP & MESSE EVENT SERVICE, vertreten durch Nilgün Stauch, Bachbauernstr. 5, 81241 München, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.1. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Agentur Leistungsumfang
2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Absprachen oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
2.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht (aufgrund dieser Abweichungen)dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
2.3. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und weiteren Beteiligten Personen/ Dienstleistungen.
3. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Agenturangebot, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie Vergütung festgehalten werden.
4. Agentur-Leistung und Honorar
4.1. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbrach wurde.
4.2. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50% zu verlangen.
4.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
5. Präsentation von Angeboten
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation Angebotserstellung per Post, per Email, per Fax keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere der Inhalt des Angebots bleibt Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer weiter zu nutzen oder anderen Agenturen zum Vergleich vorzulegen.
6. Urheberschutz und Eigentumsrecht
6.1. Alle Leistungen der Agentur wie Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc. auch einzelne Teile daraus, bleiben stets Eigentum der Agentur, sowie auch der Datenschutz des Dienstleistenden Personals. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne vorherige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind des Urhebers zulässig.
6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich ist (unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist). Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte Individuell-Vergütung zu.
7. Kündigung
7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung des vereinbarten Honorars, bzw. schon erbrachter Vorleistungen. Der Auftrag ist befristet. Die Buchungszeiten sind im Angebot und in der Auftragsbestätigung festgelegt. Ein Rücktrittsrecht von der Vereinbarung ist für beide Seiten
ausgeschlossen. Im Einzelnen gelten die folgenden Stornobedingungen:
Bei Stornierung nach Abschluss der Vereinbarung ist die Agentur berechtigt das Honorar des stornierten Auftragsvolumens in der Rechnung zustellen:
- bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungsdatum 20 %
- bis zu 4 Monaten vor dem Veranstaltungsdatum 25 %
- ab 3 Monate vor dem Veranstaltungsdatum
- bis 4 Wochen davor 30 %
- bis 14 Tage vorher 50 %
- bis 7 Tage vorher 80 %
- ab 3 Tage vorher 100 %
7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird. Insbesondere auch, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Absprachen nicht gezahlt werden.
8. Haftung
8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und untersteht dabei der Sorgfaltspflicht.
8.2. Die Haftung der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen beider Parteien. Alle darin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
8.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung gegen Dritte Schadenersatzansprüche zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die
Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu.
8.5. Veranstalter verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Der Kunde trägt die Kosten für die GEMA, Bank und anfallende Kosten für die Anreise, Übernachtung und Essen der Künstler, Hostess, Host und Agenturmitarbeiter.
9. Zahlung
9.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basis Zinssatz als vereinbart.
10. Schadenersatz und Gewährleistung
10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen. Mangelhafte oder unvollständige Leistungen sowie
grobe Fahrlässigkeit der Agentur berechtigen den Kunden zu Honorar-Minderung nach Absprache.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsort für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird München vereinbart.
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